Auktionsregeln
Diese Geschäftsordnung regelt den Ablauf aller Versteigerungen von Bogdan Davydov, Einzelunternehmer, handelnd als „Kontor24". Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist mit der Teilnahme an einer Versteigerung anerkannt.
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsordnung gilt für alle durch den Versteigerer durchgeführten Versteigerungen beweglicher Sachen, sowohl online als auch vor Ort.
2. Versteigerer
Der Versteigerer führt Versteigerungen im eigenen Namen oder im Namen Dritter durch. Er ist zur gewerbsmäßigen Abhaltung von Versteigerungen gemäß § 158 Gewerbeordnung 1994 berechtigt.
3. Teilnahme
Die Teilnahme an der Versteigerung ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Der Teilnehmer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Versteigerer kann die Teilnahme von einer Identitäts- oder Bonitätsverifizierung (z. B. 1-€-Kreditkartenverifizierung) abhängig machen.
4. Ablauf der Auktion
Die Versteigerungen können online oder als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden und sind zeitlich befristet. Jeder Posten hat eine individuelle Laufzeit mit Start- und Endzeitpunkt. Alle abgegebenen Gebote sind verbindlich.
Wird in den letzten Minuten vor Ablauf eines Postens noch ein Gebot abgegeben, verlängert sich dessen Laufzeit automatisch („Soft-Close"), um allen Interessenten ein faires Mitbieten zu ermöglichen.
5. Gebote
Gebote erfolgen elektronisch über die Plattform oder vor Ort. Der Bieter gibt ein persönliches Höchstgebot (Maximalgebot) ab; das System erhöht das aktuelle Gebot automatisch in den vorgegebenen Mindestschritten, bis das Höchstgebot des Bieters erreicht oder überboten ist.
- Das jeweils höchste Gebot erhält den Zuschlag.
- Ein bereits abgegebenes Höchstgebot kann nur erhöht, nicht gesenkt werden.
- Gegen sich selbst zu bieten ist ausgeschlossen.
- Die Mindestgebotsstufe beträgt 1 €.
6. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt automatisch nach Ablauf der Auktionszeit an den Bieter mit dem höchsten gültigen Gebot. Bei Präsenzauktionen erfolgt der Zuschlag durch den Versteigerer. Mit dem Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande.
7. Zahlung
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von drei Werktagen nach Zuschlag per SEPA-Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Der Kaufpreis umfasst den Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld (Käuferprovision) und gesetzlicher Umsatzsteuer.
8. Eigentumsübergang
Das Eigentum an der Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.
9. Abholung und Lieferung
Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung am angegebenen Standort innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist. Transport und damit verbundene Kosten trägt der Käufer. Auf Wunsch kann ein Versand organisiert werden; Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe an den Transporteur.
10. Gewährleistung und Haftung
Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Gegenstände werden im Zustand „wie besichtigt" verkauft. Für die Funktionsfähigkeit oder bestimmte Eigenschaften der versteigerten Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Der Bieter hat die Möglichkeit, die Posten vor der Versteigerung zu besichtigen.
11. Rücktritt
Ein Rücktritt vom Kauf ist nach erfolgtem Zuschlag ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatz findet gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG auf Versteigerungen keine Anwendung.
12. Gebühren
Der Versteigerer erhebt eine Käuferprovision (Aufgeld) auf den Zuschlagspreis. Das jeweils gültige Aufgeld ist bei jedem Posten transparent ausgewiesen. Sofern nicht abweichend angegeben, beträgt das Aufgeld 18 %.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Wien. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.