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Rechtliches · Zuletzt aktualisiert 05.07.2026

Auktionsregeln

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Diese Versteigerungsordnung (Geschäftsordnung) regelt den Ablauf aller Versteigerungen von Bogdan Davydov, Einzelunternehmer, handelnd als „Kontor24". Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist mit der Teilnahme an einer Versteigerung anerkannt.

1. Geltungsbereich

Diese Versteigerungsordnung gilt für alle durch den Versteigerer durchgeführten öffentlichen Versteigerungen beweglicher Sachen. Die Gebotsabgabe erfolgt über die Plattform kontor24.at; Besichtigung und Abholung erfolgen vor Ort.

2. Versteigerer

Der Versteigerer versteigert im eigenen Namen, auf eigene oder fremde Rechnung. Er ist zur gewerbsmäßigen Versteigerung beweglicher Sachen gemäß § 158 Gewerbeordnung 1994 berechtigt.

3. Teilnahme

Die Teilnahme an der Versteigerung ist nur nach vorheriger Registrierung möglich und Personen unter 18 Jahren untersagt. Der Teilnehmer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Versteigerer kann die Teilnahme von einer Identitätsverifizierung (z. B. 1-€-Kreditkartenverifizierung) abhängig machen. Gesperrten Bietern ist die erneute Registrierung untersagt.

4. Ablauf der Auktion

Die Versteigerungen werden online auf kontor24.at durchgeführt und sind zeitlich befristet. Jeder Posten hat eine individuelle Laufzeit mit Start- und Endzeitpunkt. Alle abgegebenen Gebote sind bindend; ein Widerruf abgegebener Gebote ist nicht möglich.

Wird in den letzten Minuten vor Ablauf eines Postens noch ein Gebot abgegeben, verlängert sich dessen Laufzeit automatisch („Soft-Close"), um allen Interessenten ein faires Mitbieten zu ermöglichen.

Der Versteigerer ist berechtigt, auch kurzfristig Änderungen vorzunehmen, Posten zusammenzufassen, zurückzuziehen oder neu zu versteigern, insbesondere bei groben Irrtümern, Herausgabeansprüchen Dritter oder anderen schwerwiegenden Gründen.

5. Besichtigung und persönliche Anwesenheit

Zu den Versteigerungen werden Besichtigungstermine bekannt gegeben; der Bieter hat vor Gebotsabgabe die Möglichkeit, die Posten zu besichtigen und sich über deren Zustand zu informieren. Die Wahrnehmung der Besichtigungsmöglichkeit wird ausdrücklich empfohlen. Bietern wird darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, bei der Versteigerung nach vorheriger Voranmeldung persönlich und in physischer Präsenz am Sitz des Versteigerers (siehe Impressum) anwesend zu sein.

6. Gebote

Gebote erfolgen elektronisch über die Plattform. Der Bieter gibt ein persönliches Höchstgebot (Maximalgebot) ab; das System erhöht das aktuelle Gebot automatisch in den vorgegebenen Mindestschritten, bis das Höchstgebot des Bieters erreicht oder überboten ist.

  • Das jeweils höchste Gebot erhält den Zuschlag.
  • Ein bereits abgegebenes Höchstgebot kann nur erhöht, nicht gesenkt werden.
  • Gegen sich selbst zu bieten ist ausgeschlossen.
  • Die Mindestgebotsstufe beträgt 1 €.

7. Zuschlag

Der Zuschlag erfolgt automatisch nach Ablauf der Auktionszeit an den Bieter mit dem höchsten gültigen Gebot. Mit dem Zuschlag kommt ein bindender Kaufvertrag zustande; der Käufer ist zur Abnahme und Zahlung verpflichtet.

8. Zahlung

Der Kaufpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Auktionsgebühr und allfälliger Umsatzsteuer) ist am Tag des Zuschlags fällig und per SEPA-Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Barzahlung ist ausgeschlossen.

Wird der Kaufpreis trotz Nachfrist nicht bezahlt, kann der Posten gemäß § 918 ABGB neu versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer wird dabei nicht mehr zugelassen; er haftet für einen Mindererlös und sämtliche Mehrkosten, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös und kann von künftigen Versteigerungen gesperrt werden. Der Versteigerer behält sich eine Stornogebühr von 20 % des Zuschlagspreises vor.

9. Eigentumsübergang und Ausfolgung

Das Eigentum an der Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Die Ausfolgung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto des Versteigerers; eine Überweisungsbestätigung genügt nicht.

10. Abholung und Lieferung

Die Abholung erfolgt nach Terminvereinbarung am angegebenen Standort innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist. Transport und damit verbundene Kosten trägt der Käufer. Bei Überschreitung der Abholfrist haftet der Käufer für die Folgekosten; die Lagerkosten betragen € 2,00 pro Posten und Tag. Nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist kann die Ware anderweitig verwertet oder auf Kosten des Käufers entsorgt werden; Punkt 8 gilt sinngemäß.

Auf Wunsch kann ein Versand organisiert werden. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr gemäß § 7b KSchG erst mit Ablieferung an den Verbraucher über; gegenüber Unternehmern mit Übergabe an den Transporteur.

11. Gewährleistung und Haftung

Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Versteigerung befinden („wie besichtigt"); sofern nicht anders gekennzeichnet, handelt es sich um gebrauchte Ware mit altersgemäßer Abnutzung. Eine Mängel- oder Funktionsprüfung erfolgt nicht; Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und sind unverbindlich. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen; gegenüber Unternehmern gilt die Unternehmerklausel der AGB.

12. Rücktritt

Die Versteigerungen sind öffentliche Versteigerungen im Sinne des § 3 Z 8 FAGG. Gemäß § 18 Abs 3 FAGG besteht kein Rücktrittsrecht von den im Rahmen dieser Versteigerungen geschlossenen Verträgen. Ein Rücktritt vom Kauf nach erfolgtem Zuschlag ist ausgeschlossen.

13. Gebühren

Der Versteigerer erhebt eine Auktionsgebühr auf den Zuschlagspreis. Die jeweils gültige Auktionsgebühr ist bei jedem Posten transparent ausgewiesen. Sofern nicht abweichend angegeben, beträgt die Auktionsgebühr 18 %.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Wien. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Versteigerungsordnung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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